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Um Streikgeld mit dem DBSH abzurechnen müssen Mitglieder des DBSH in Niedersachsen folgende Punkte beachten:

1. In DBSH-Streikerfassungslisten eintragen

In diese für jeden Streiktag zu führenden Listen (Streikerfassungslisten des DBSH) sind sämtliche an der Maßnahme beteiligte Einzelmitglieder namentlich einzutragen. Beginn und Ende der Maßnahme sind aufzuführen. Die Angaben hat jedes Einzelmitglied durch seine Unterschrift zu bestätigen. Der*Die jeweilige Streikleiter*in – kann auch von einer anderen Mitgliedsgewerkschaft des dbb sein - muss diese Listen unterschreiben. Der*Die Streikleiter*in kann in der Regel über das Mitbestimmungsgremium im Unternehmen erfragt werden. Streiklisten erhalten Sie auf Anfrage entweder per Mail, postalisch oder vor Ort durch den DBSH-Streikbeauftragten für Niedersachsen.

2. Nachweis der Gehaltsabzüge einreichen

Zum Nachweis, ob und in welcher Höhe Gehaltsabzüge infolge der Maßnahme zu beklagen sind, ist für jedes Einzelmitglied die entsprechende Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung vorzulegen. Hilfsweise kann dies auch durch eine schriftliche Bestätigung der Dienststelle geschehen. Erst wenn auch dieses trotz aller Bemühungen nicht erreicht werden kann, ist der Gehaltsabzug durch eine eidesstattliche Versicherung nachzuweisen. Die Bescheinigungen sind postalisch ebenfalls an den DBSH-Streikbeauftragten für Niedersachsen zu senden. Dieser leitet die Unterlagen dann weiter an die DBSH-Bundesgeschäftsstelle in Berlin und das Streikgeld wird nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen an Sie ausgezahlt.

   
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