Startseite
 
 

Der Rechtsschutz für die Mitglieder des DBSH ist auf die Bundesländer aufgeteilt. In jedem Bundesland gibt es einen Rechtsschutzbeauftragten, an den sich die Mitglieder für eine Erstberatung und/oder Stellung eines Antrages auf Rechtsschutz wenden können.

Kontakt: rechtsschutz(at)dbsh-niedersachsen.de

Die Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsschutz ist eine Mitgliedschaft im DBSH und ein schriftlicher Rechtsschutzantrag, zu finden unter:

https://www.dbsh.de/gewerkschaft/rechtsschutz/formulare/

Wichtige Hinweise

Der DBSH bietet über seine Dachgewerkschaft den dbb Beamtenbund und Tarifunion (dbb) seinen Mitgliedern Arbeitsrechtsschutz über die jeweiligen regionalen dbb Dienstleistungszentren an, zu welchen die Rechtsschutzbeauftragten des DBSH ggf. vermitteln.

Der Rechtsschutz durch den dbb für das Einzelmitglied ist in der Regel kostenlos, d. h. die für die Verfahrensführung notwendigen Kosten sind durch den Mitgliedsbeitrag des Einzelmitglieds abgedeckt.

Rechtsschutz in dem vorgenannten Sinne ist Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Rechtsberatung ist die Erteilung einer schriftlichen oder mündlichen Auskunft oder die Erstellung eines kurzen Rechtsgutachtens. Verfahrensrechtsschutz beinhaltet die rechtliche Vertretung des Einzelmitgliedes in einem gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs.

Rechtsschutz wird nur in den Fällen gewährt, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Dies können auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates oder einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung oder als Frauenbeauftragte/Frauenbeauftragter oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte sein.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtliche Fragen. Hierzu gehören auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese Auswirkungen auf das Arbeits-/Dienstrecht haben können, wie z.B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung Rechtsberatung und Rechtsvertretung bietet der dbb auch bei Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeitsstätte hinsichtl. des Beamtenversorgungs- und des gesetzlichen Unfallrechts.

In Straf- und Disziplinarverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren wird Rechtsschutz im berufsbezogenen Umfang gewährt, es sei denn, dass es sich um ein vorsätzlich begangenes Delikt handelt.

Alle weiteren Informationen finden sie unter:

https://www.dbsh.de/gewerkschaft/rechtsschutz/

Rahmenrechtschutzordnung des dbb

   
Startseite   - Kontakt   - Newsletter   - Impressum   - Datenschutzerklärung